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   KG, 27.08.1993 - (1) 3 StE 2/93 (12/93)   

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KG, 27.08.1993 - (1) 3 StE 2/93 (12/93) (https://dejure.org/1993,16957)
KG, Entscheidung vom 27.08.1993 - (1) 3 StE 2/93 (12/93) (https://dejure.org/1993,16957)
KG, Entscheidung vom 27. August 1993 - (1) 3 StE 2/93 (12/93) (https://dejure.org/1993,16957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Strafverfahrens zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle; Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Art. 315 Abs. 4 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) in der Fassung des Einigungsvertrages im Lichte des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Günther Kratsch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 30.01.1991 - 2 BGs 38/91

    Zulässigkeit von Strafverfahren gegen frühere hauptamtliche Mitarbeiter der

    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    An dieser Rechtslage, wie sie sich vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 ergab, hat sich hinsichtlich der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts nichts geändert (vgl. BGH NJW 1991, 929, 930 [BGH 30.01.1991 - 2 BGs 38/91] ; Simma/Volk NJW 1991, 871, 873).

    "Nicht die Strafbarkeit der Taten, sondern die durch den Beitritt der DDR tatsächlich erst ermöglichte Strafverfolgung der Angeschuldigten (vgl. BGH NJW 1991, 929, 932 [BGH 30.01.1991 - 2 BGs 38/91] li. Sp.; Simma/Volk NJW 1991, 871, 874 li. sp.) steht nach Auffassung des Senats nicht in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG .

    Diese Ausführungen entsprechen denen in der Entscheidung des BGH NJW 1991, 929, 932. Sie greifen jedoch nicht durch.

    Die Strafverfolgung der Angeschuldigten läßt sich überzeugend nicht mit der Erwägung rechtfertigen, daß an der Aufklärung von Art und Umfang der durch die Hauptverwaltung Aufklärung gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeübten Spionagetätigkeit auch im Hinblick auf die an die Staaten des Warschauer Paktes vermittelten Erkenntnisse ein erhebliches Interesse bestehe (vgl. BGH NJW 1991, 929, 932 [BGH 30.01.1991 - 2 BGs 38/91] ).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar zuletzt in dem Urteil vom 30. Juli 1993 - 3 StR 347/92 - seinen früheren Standpunkt (vgl. BGHSt 37, 305; NJW 1991, 929 [BGH 30.01.1991 - 2 BGs 38/91] ; 2498) bekräftigt, daß ehemalige Angehörige des MfS wegen Landesverrats und gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteter geheimdienstlicher Agententätigkeit, die sie vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland begangen haben, verfolgt werden kennen.

  • BGH, 29.05.1991 - StB 11/91
    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    Außerdem wird beim Landesverrat dem in der ehemaligen DDR handelnden Mittäter ( § 25 Abs. 2 StGB ) das Verhalten des Tatbeteiligten im Inland zugerechnet mit der Folge, daß auch für ihn der Tatort in der Bundesrepublik Deutschland liegt (vgl. BGHR StGB § 94 Beihilfe 1 S. 2 = NJW 1991, 2498 [BGH 29.05.1991 - 3 StE 4/91 - StB 11/91] ; Tröndle in LK a.a.O., Rdn. 3; Eser a.a.O., Rdn. 4).

    Unterschiedliche Folgen in der Rechtsanwendung auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten, die von der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt worden sind, finden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1991 - StB 11/91 -) ihre Rechtfertigung darin, daß "die Nachrichtendienste der Bundesrepublik, auch wenn sie operativ Auslandsaufklärung betreiben, letztlich zu deren Schutz tätig wurden und werden, während die gegen die Bundesrepublik gerichtete Tätigkeit der Nachrichtendienste der DDR zur konkreten oder doch abstrakten Gefährdung der äußeren Sicherheit dieses Staates führte mit unter Umständen bis in die Gegenwart reichenden, im einzelnen jedoch nicht genau faßbaren und abschätzbaren Folgen, die sich aus der Weitergabe von nachrichtendienstlichen Informationen und Informanten an andere Staaten des früheren "Ostblocks" ergeben können.".

    Entgegen der Auffassung des 3. Strafsenats des BGH in dem Beschluß vom 29. Mai 1991 - StB 11/91 - liegt aber auch keine bewußte Entscheidung des Gesetzgebers dahingehend vor, daß diese Personen zu verfolgen seien.

  • KG, 22.07.1991 - 3 StE 9/91

    Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den letzten Leiter der Hauptverwaltung

    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    Die Tatvorwürfe gegen die Angeschuldigten Dr. K., L., M. und U. gleichen in rechtlicher Hinsicht denen, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit der unter dem 10. Juni 1991 zu dem Kammergericht - (i) 3 StE 9/91 (13/91) - anhängig gemachten Anklage gegen den letzten Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) im MfS wegen Landesverrats - begangen im Verlauf einer geheimdienstlichen Tätigkeit - und vier weitere ehemalige Angehörige der Hauptverwaltung Aufklärung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, jeweils in Tateinheit mit Bestechung, erhoben hat.

    Durch Beschluß vom 22. Juli 1991 (NJW 1991, 2501 = JR 1991, 426 [KG Berlin 22.07.1991 - (1) 3 StE 9/91 - 4 - (13/91)] ) hat der Senat das Verfahren gegen die dort Angeschuldigten ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Fragen angerufen, ob.

  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    Der Bundesgerichtshof hat zwar zuletzt in dem Urteil vom 30. Juli 1993 - 3 StR 347/92 - seinen früheren Standpunkt (vgl. BGHSt 37, 305; NJW 1991, 929 [BGH 30.01.1991 - 2 BGs 38/91] ; 2498) bekräftigt, daß ehemalige Angehörige des MfS wegen Landesverrats und gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteter geheimdienstlicher Agententätigkeit, die sie vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland begangen haben, verfolgt werden kennen.
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    In dem Urteil zum Grundlagenvertrag hat das Bundesverfassungsgericht zwar die vom Grundgesetz her gebotene Rechtsauffassung unterstrichen, daß die Einheit Deutschlands nur in einem freien und nicht den politischen Vorstellungen der DDR entsprechenden Staat erreicht werden dürfe (vgl. BVerfGE 36, 1, 29 [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73] ).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich betroffene Rechtspositionen nachträglich ändert (vgl. BVerfGE 68, 287, 306 [BVerfG 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82] ).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    Er greift auch in vorgefundene (vgl. BVerfGE 63, 343, 356 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78] ) strafrechtliche Verfahrenslagen ein.
  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvL 14/51

    Anforderungen an den Vorlagebeschluß nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    Über die Aussetzung des Verfahrens und die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entscheidet der Senat in seiner vollen Besetzung (vgl. BVerfGE 1, 80).
  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    Ihre Entscheidung, in der Bundesrepublik Deutschland zu verbleiben, ist aber zu respektieren (vgl. Art. 16 Abs. 1 GG ); denn auch nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages vom 21. Dezember 1972 (BGBl. 1973 II S. 421) sind sie staatsrechtlich Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG geblieben (vgl. BGHSt 30, 1, 5).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
    Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens wäre anders zu beurteilen, wenn eine Abwägung ergäbe, daßüberwiegende Belange des Gemeinwohls es gebieten würden, den Vertrauensschutz zu versagen (vgl. BVerfGE 76, 256, 349 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82] ).
  • BayObLG, 15.11.1991 - 3 St 1/91

    Urteil gegen Schütt und andere

  • LG Krefeld, 11.07.1990 - 3 O 58/89
  • BGH, 22.09.1980 - StB 25/80

    Ausübung einer geheimdienstlichen gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91

    Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats

  • BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen diejenigen NATO-Vertragsstaaten, welche

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